GESPRÄCHSAUFZEICHNUNG

Halten Sie die Vorschriften ein

Von einfachen Chatnachrichten bis hin zu Co-Browsing-Sitzungen, gemeinsam genutzten Dokumenten und natürlich dem Austausch von Audio- und Videodaten kann unsere Gesprächsaufzeichnung alle Aspekte einer Transaktion Qualitätskontroll- und Compliance-Zwecke erfassen.

  • Ansicht der Aufnahme

    Jede Gesprächsebene kann aufgezeichnet und dem Finanzinstitut sowie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Mit unserer flexiblen Lösung können Sie festlegen, wo Sie die Gesprächsaufzeichnung starten möchten.

  • Aufzeichnungs-Hub

    Gesprächsaufzeichnungen werden als MP4-Dateien gespeichert und stehen nur autorisierten Benutzern zur Verfügung. Aufzeichnungen werden ein Jahr lang in einer sicheren Datenbank aufbewahrt oder in Ihre eigene Infrastruktur exportiert.

Proaktive Compliance

Alle Arten von Kundeninteraktionen können aufgezeichnet werden

Jedes Gespräch kann zu Compliance-, Qualitäts- oder Schulungszwecken jederzeit aufgezeichnet und geprüft werden. So einfach ist das.

Speicherung

Gespräche werden als MP4-Dateien gespeichert. Sobald eine Aufzeichnung abgeschlossen ist, steht sie autorisierten Benutzern im Gesprächsverlauf zur Verfügung. Die Informationsseite der Konversation enthält Informationen zur Aufzeichnung und einen Link zum Herunterladen der Datei.

Verschlüsselt, eingeschränkt, protokolliert

Unsere Speicherdatenbank ist verschlüsselt. Der Zugriff auf alle Aufzeichnungen ist auf Administratoren beschränkt, und alle Aktionen, die innerhalb des Aufzeichnungs-Hubs durchgeführt werden, werden dauerhaft im Audit-Log protokolliert.

Automatisierte Aufzeichnungsrichtlinien

Mit Gesprächsvorlagen können Compliance-Beauftragte und Administratoren definieren, wann die Aufzeichnung auf Unternehmens- oder Abteilungsebene ausgelöst werden soll.

Warum ist das wichtig, wenn Sie in Europa
Finanzberatung anbieten?

Stellen Sie Ihrem Compliance-Team die Tools zur Verfügung, die es benötigt, um seine jährlichen Audits durchzuführen und problemlos auf Anfragen von Regulierungsbehörden zu reagieren. Behalten Sie alle ausgetauschten Informationen im Auge und bewahren Sie diese Aufzeichnungen für zukünftige Referenzen und Audits auf.

Diese Verpflichtungen sind in der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) festgelegt. Gemäß Artikel 16 Absätze 6 und 7 sind Wertpapierfirmen verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen auch alle Geschäftsaktivitäten enthalten, die mit digitalen Mitteln durchgeführt werden.

Erleben Sie Unblu in Aktion